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Leitlinien von BVA und DOG

Leitlinie Nr. 4

Augenärzliche Basisdiagnostik
bei Patienten ab dem 7. Lebensjahr

Definition

Eine umfassende augenärztliche Grunduntersuchung für alle Patienten ab dem beginnenden 7. Lebensjahr.

Ziel ist

  1. die Überprüfung des optischen und gesundheitlichen Zustandes der Augen, des visuellen Systems und der Augenanhangsgebilde;
  2. die Aufdeckung von deren Abweichungen oder Erkrankungen einschließlich sich ophthalmologisch manifestierender allgemeiner Krankheiten.
Vorgehen

Notwendig:

  • Anamnese
  • Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
  • Kontrolle vorhandener Sehhilfen
  • objektive Refraktionsbestimmung (1)
  • monokulare subjektive Refraktionsbestimmung einschließlich Bestimmung der Sehschärfe (1)
  • binokularer Abgleich bei Brillenverordnung (1)
  • subjektive Bestimmung der Nahrefraktion bei Beschwerden und ab etwa dem 40. Lebensjahr
  • Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
  • Prüfung auf efferente/afferente Pupillenstörung
  • Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
  • Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
  • Tonometrie ab dem 40. Lebensjahr bzw. bei Glaukomverdacht oder -disposition
  • Dokumentation
  • Befundbesprechung und Beratung
Im Einzelfall erforderlich:
  • Binokularstatus (1)
  • objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie (1)
  • bei Auffälligkeiten weiterführende Diagnostik entsprechend den speziellen Leitlinien
  • Kommunikation mit Hausarzt
Therapie
  • bei Bedarf Verordnung (ggf. Anpassung) einer neuen Sehhilfe
  • ggf. siehe entsprechende Leitlinien
Ambulant/Stationär
  • immer ambulant
Kontrollintervalle
  • Soweit keine Beschwerden, keine Fehlsichtigkeit oder keine Augenkrankheit bzw. keine Disposition zur Fehlsichtigkeit bzw. Augenkrankheit vorliegen:
    7 - 39 Jahre spätestens vor dem 16. Lebensjahr, dann etwa alle 10 Jahre
    40 - 64 Jahre alle 2 - 4 Jahre
    ab dem 65. Lebensjahr alle 1 - 3 Jahre

(1) siehe Anhang: Lachenmayr, B.: "Empfehlung zur optischen Korrektion von Refraktionsfehlern: Brille",1997

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

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