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Leitlinien von BVA und DOG

BVA * Leitlinie Nr. 5

Leitlinie Nr. 5

Abklärung unklarer Sehstörungen


Definition

Bei unklaren Sehstörungen handelt es sich um visuelle Funktionsbeeinträchtigungen, für die es anhand von Vorgeschichte oder Voruntersuchungen sowie nach vorgeschalteter altersbezogener augenärztlicher Basisdiagnostik keine unmittelbare Erklärung gibt.

Vorgehen (1)

Notwendig:

  • gezielte Anamnese
    Aktuell:
    • welche Beschwerden ?
    • Beschwerden seit wann ?
    • Beginn (perakut, akut, schleichend) ?
    • Verlauf (zunehmend, wellenförmig, gleichbleibend, abklingend) ?
    • Auslöser ?
    • Begleitsymptome (insbesondere Schmerz) ?
    Ophthalmologisch:
    • Sehhilfe (seit wann, Änderung) ?
    • Amblyopie ?
    • Strabismus ?
    • Operationen ?
    • Entzündungen ?
    • Verletzungen ?
    • Chronische Augenerkrankungen ?
    • Augen-Medikamente ?
    Familienvorgeschichte:
    • Glaukom ?
    • Amotio ?
    • Katarakt ?
    • Amblyopie/Strabismus ?
    • Höhergradige Ametropie ?
    • Optikusatrophie ?
    • Farbsinnstörung ?
    • Degenerative Erkrankung (z.B. Hornhaut, Netzhaut) ?
    • Nachtblindheit ?
    • ggf. sonstige hereditäre Belastungen ?
    Allgemeine individuelle Vorgeschichte:
    • Organerkrankungen ?
    • Stoffwechselerkrankungen ?
    • Hypertonus ?
    • Nikotin ?
    • Alkohol ?
    • Drogen ?
    • Medikamente ?
    • Allergien ?
    • Berufliche Tätigkeit ?
    • Toxinexposition ?
    • Soziale Situation ?
    • Psychische Belastungen ?
  • Notwendige Diagnostik, zusätzlich zur bereits erfolgten Basisdiagnostik
    • ggf. Lesevisus
    • ggf. stenopäische Blende
    • Swinging-Flashlight-Test
    • direkte und indirekte Ophthalmoskopie (erforderlichenfalls in Mydriasis)
    • Perimetrie (örtlich hochauflösend: schwellennah-überschwellig oder kinetisch) (2)

Im Einzelfall erforderlich:

  • Keratometrie
  • Skiaskopie
  • ausführliche Überprüfung von Augenstellung und -beweglichkeit
  • Binokularstatus
  • Prüfung bezüglich Farbentsättigung/Helligkeitsvergleich
  • makulare Funktionsprüfung (z.B. Amslernetz, Farbsinntests, Fotostresstest, Blendvisus)
  • Elektrophysiologie (ERG, EOG, VEP, Muster-ERG, multifokales ERG)
  • Echographie (A-/B-Bild)
  • Dunkeladaptation
  • Fluoreszein-/ICG-Angiographie
  • serologische Diagnostik
  • Überweisung zur weiteren Diagnostik (z.B. Bildgebung [bei Verdacht auf "knöcherne Prozesse": CT, ansonsten MRT], Internist, Neurologe, HNO-Arzt)
  • Kommunikation mit dem überweisenden Arzt / Hausarzt
Therapie

Abhängig vom jeweiligen diagnostischen Ergebnis

Ambulant/Stationär

  • Diagnostik ambulant ggf. stationär
  • Therapie abhängig von Diagnose: siehe entsprechende Leitlinien
Kontrollintervalle
  • Abhängig vom Ergebnis: siehe entsprechende Leitlinien

(1) Zrenner E., Wilhelm H., Schiefer U.: "Strategien bei der Abklärung unklarer Sehstörungen" (Flußdiagramm),
Ophthalmologe (1993) 90: 104-119.

(2) Schiefer U., Wilhelm H.: "Gesichtsfeld-Kompendium, Interpretation perimetrischer Befunde...",
Klin.Mbl.Augenh. (1995) 206: 206-238.


Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

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