Definition
Bei unklaren Sehstörungen handelt es sich um visuelle Funktionsbeeinträchtigungen, für die es anhand von Vorgeschichte oder Voruntersuchungen sowie nach vorgeschalteter altersbezogener augenärztlicher Basisdiagnostik keine unmittelbare Erklärung gibt.
Vorgehen (1)
Notwendig:
Im Einzelfall erforderlich:
Abhängig vom jeweiligen diagnostischen Ergebnis
Ambulant/Stationär
(1)
Zrenner E., Wilhelm H., Schiefer U.:
"Strategien bei der Abklärung unklarer Sehstörungen"
(Flußdiagramm),
Ophthalmologe (1993) 90: 104-119.
(2)
Schiefer U., Wilhelm H.:
"Gesichtsfeld-Kompendium, Interpretation perimetrischer Befunde...",
Klin.Mbl.Augenh. (1995) 206: 206-238.
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).
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