Definition
Eine umfassende augenärztliche Grunduntersuchung für alle Patienten ab dem beginnenden 7. Lebensjahr.
Ziel ist
Notwendig:
7 - 39 Jahre | spätestens vor dem 16. Lebensjahr, dann etwa alle 10 Jahre |
40 - 64 Jahre | alle 2 - 4 Jahre |
ab dem 65. Lebensjahr | alle 1 - 3 Jahre |
(1) siehe Anhang: Lachenmayr, B.: "Empfehlung zur optischen Korrektion von Refraktionsfehlern: Brille",1997
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).
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