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Leitlinien von BVA und DOG

BVA * Leitlinie Nr. 15 b

Leitlinie Nr. 15 b

Frühkindliches Glaukom

Definition

  1. primäres kongenitales Glaukom
  2. entwicklungsbedingtes Glaukom mit weiteren Anomalien (Axenfeld, Rieger, Peters)
  3. sekundäres Glaukom der Kindheit

Beschrieben wird das Vorgehen zur Abklärung bis zur ersten Operation.

Ziel

  • Verhinderung eines Sehnervenschadens
  • Erhaltung des Sehvermögens
Vorgehen

Notwendig:

  • Fremdanamnese über Eltern
    • familiäre Belastung ?
    • Epiphora ?
    • Fotophobie ?
    • Blepharospasmus ?
    • Vergrößerung und/oder Trübung der Hornhaut ?
  • Fremdanamnese über Kinderarzt
    • sonstiger Hinweis auf sekundäres Glaukom (z.B. Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen, Entwicklungsstörungen) ?
  • Basisdiagnostik entsprechend Leitlinie Nr. 2 (soweit möglich)
  • Dokumentation
  • Befundbesprechung und Beratung mit Eltern/Erziehungsberechtigten

Im Einzelfall erforderlich:

Bei Verdacht auf Glaukom:

  • Untersuchung in Kurznarkose oder Sedation (in Abstimmung mit dem Anästhesisten); ggf. Wiederholung nach einigen Wochen bei Zweifel an der Diagnose:
    • Applanationstonometrie
    • mikroskopische Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte (Hornhautdurchmesser, Haab-Leisten ?, Hornhauttransparenz ?, Regenbogenhaut, Pupille, Linse)
    • Gonioskopie
    • Untersuchung des Augenhintergrundes, insbesondere der Papille
  • objektive Refraktionsbestimmung (Skiaskopie ohne oder in Narkose)
  • ggf. Messung der Achsenlänge mit Ultraschall
  • ggf. Infektionsserologie
  • ggf. Chromosomenanalyse
  • Kommunikation mit Kinder- oder Hausarzt
Therapie
  • operativ (z.B. Trabekulotomie, Goniotomie, Trabekulektomie, Filtrationschirurgie) Kriterien zur Operationsindikation:
    • Augendruck höher als 18 - 19 mmHg
    • Hornhautdurchmesser größer als 12 mm im ersten Lebensjahr
    • Größe oder Zunahme der Papillenexkavation
    • Zunahme des Hornhautdurchmessers bei unverändert niedrigen Druckwerten
    • Zunahme der Achsenlänge des Bulbus über das übliche Maß (Nomogramm)
  • medikamentös nur zur präoperativen Überbrückung oder bei Versagen mehrfacher chirurgischer Eingriffe
Ambulant/Stationär
  • Diagnostik überwiegend ambulant
  • Operation in der Regel stationär
Kontrollintervalle
  • in Abhängigkeit von Befund, Verlauf und Art des operativen Eingriffs

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

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