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Leitlinien von BVA und DOG

Leitlinie Nr. 16

Kopfschmerz

Definition

Akut oder chronisch/intermittierend auftretende Schmerzen im Kopfbereich mit oder ohne räumliche Beziehung zum Auge

Epidemiologie

In 95 % der Fälle kein pathologischer intrakranieller Befund

Vorgehen

Notwendig:

  • gezielte Anamnese
    • wo ?
    • einseitig/beidseitig/wechselnd ?
    • wie (z.B. stechend, bohrend, pulsierend) ?
    • wie stark ? seit wann ? wie häufig ?
    • Dauer der Schmerzen / welche Tageszeit ?
    • vom Patienten vermuteter Auslöser
    • vom Patienten vermuteter Zusammenhang
    • Alkohol/Drogen/Nikotin/Medikamente ?
    • Begleitsymptome (z.B. Übelkeit ?)
    • berufliches/privates Umfeld (z.B. Intoxikationen ?)
    • Beziehung zu Sehanforderungen ?
    • sonstige Erkrankungen (allgemein und Kopfbereich) ?
  • Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
  • Sehschärfenbestimmung, gegebenenfalls mit bekannter Korrektur (falls erforderlich, Ausmessen vorhandener Sehhilfen)
  • Prüfung auf efferente/afferente Pupillenstörung
  • Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
  • Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
  • Dokumentation
  • Befundbesprechung und Beratung

Im Einzelfall erforderlich:

  • weitere Untersuchungen der altersentsprechen den Basisdiagnostik (z.B. bei anamnestischen Hinweisen, bei durch den Lokalbefund nicht zu erklärender Visusminderung oder bei Patienten, die sich erstmals oder nach einem Intervall von über einem Jahr nach der letzten augenärztlichen Basisdiagnostik vorstellen, siehe Leitlinien Nr. 2 - 4)
  • objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie (1)
  • Binokularstatus
  • Bestimmung der Akkommodationsbreite
  • Perimetrie
  • Untersuchung des Farbsinns einschließlich Blausinn (z.B. Velhagentafeln, Panel D 15, Farbentsättigung im Seitenvergleich)
  • Sensibilitätsprüfung des N.trigeminus
  • Tonometrie (unabhängig vom Lebensalter)
  • Untersuchung des gesamten Augenhintergrundes in Mydriasis
  • Gonioskopie
  • Elektrophysiologie (Muster-VEP, ERG)
  • Dopplersonographie der hirnversorgenden Arterien
  • bildgebende Verfahren (CT/MRT/Angiographie)
  • Kommunikation mit Hausarzt und/oder zuständigem Facharzt
Therapie
  • individuell nach Ursache
Ambulant/Stationär
  • augenärztliche Diagnostik immer ambulant
  • Behandlung gegebenenfalls stationär
Kontrollintervalle
  • abhängig von der Ursache

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

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