zu den Internetseiten des BVA
zu den Internetseiten der DOG

Leitlinien von BVA und DOG

Leitlinie Nr. 19 a

Operation der Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

Die Leitlinie beschreibt die Operation einschließlich der unmittelbaren prä- und postoperativen Maßnahmen. Es wird auf die Leitlinie Nr. 19 "Katarakt (grauer Star) im Erwachsenenalter" verwiesen, insbesondere auf die Definition und die Epidemiologie.

Vorgehen

Praeoperativ

a) durch den Zuweiser

Notwendig:

  • Anamnese
    • siehe Leitlinie Nr. 19
    • relevante Allgemeinerkrankungen ?
  • Feststellung der Operationsfähigkeit, in der Regel aufgrund eines Hausarztbefundes
  • Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
  • Kontrolle vorhandener Sehhilfen
  • objektive Refraktionsbestimmung
  • subjektive Refraktionsbestimmung einschließlich Feststellung der Sehschärfe
  • Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
  • Tonometrie
  • Untersuchung des Augenhintergrundes in Mydriasis
  • Dokumentation
  • Befundbesprechung und Beratung (u.a. Aufklärung über die Operation und deren Risiken (1) und ggf. die Zielrefraktion, Hinweis auf die Notwendigkeit postoperativer Kontrollen, Abklärung des sozialen Umfeldes, ggf. unter Einbeziehung der Angehörigen und/oder des Hausarztes)
  • Kommunikation mit dem operierenden Augenarzt in Form eines schriftlichen Befundberichtes und ggf. mit dem Hausarzt

Im Einzelfall erforderlich:

  • Gonioskopie
  • Hornhautendothelbiomikroskopie
  • Retinometervisus ggf. bei Diskrepanz zwischen morphologischem und funktionellem Befund
  • Untersuchung entoptischer Phänomene
  • Perimetrie (z.B. unter der Voraussetzung der Leitlinie Nr. 5)
  • Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit, ggf. Binokularstatus
  • Prüfung auf efferente/afferente Pupillenstörung
  • B-Bild-Sonographie (bei fehlendem oder schlechtem Funduseinblick, z.B. zum Tumorausschluß), ggf. zusätzlich A-Bild-Sonographie
  • Röntgen, CT (bei Verdacht auf i.o. Fremdkörper, siehe Leitlinie Nr. 8)
  • Untersuchung der Dämmerungssehschärfe und der Blendungsempfindlichkeit (ggf. bei grenzwertiger Tagessehschärfe)
  • Kommunikation mit weiteren behandelnden Ärzten

b) durch den Operateur

Notwendig:

  • bei eigenen Patienten Vorgehen gemäß a)
  • bei Zuweisung durch einen Augenarzt Auswertung des schriftlichen Befundberichtes, Kontrolle und/oder Ergänzung der Befunde des Zuweisers nur bei Unvollständigkeit und/oder Implausibilität bereits dokumentierter Befunde
  • vom Operateur vorzunehmen sind (auch bei Vorliegen entsprechender Vorbefunde):
    • Anamnese, u.a. Feststellung der Operationsfähigkeit, in der Regel aufgrund eines Hausarztbefundes
    • Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
    • Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
    • Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
    • Keratometrie, Achslängenmessung beider Bulbi und Berechnung der erforderlichen Intraokularlinse(n) (zumindest vor Operation des ersten Auges)
    • Dokumentation
    • Befundbesprechung und Beratung (u.a. Aufklärung über die Operation und deren Risiken (1) und die Zielrefraktion, Hinweis auf die Notwendigkeit postoperativer Kontrollen, ggf. Abklärung des sozialen Umfeldes, ggf. unter Einbeziehung der Angehörigen und/oder des Hausarztes; die Aufklärung muß durch den Operateur selbst oder einen ärztlichen Mitarbeiter in dessen Auftrag nachweisbar erfolgen)

Im Einzelfall erforderlich:

  • Siehe unter a). Kontrolle schon vom Zuweiser erhobener Befunde nur bei Unvollständigkeit und/oder Implausibilität bereits dokumentierter Befunde
Therapie

lndikationen zur Operation

  • kataraktbedingte Funktionseinbußen, welche die individuellen Ansprüche (z.B. beruflich, privat) oder Eignungsvoraussetzungen (z.B. Verkehrstauglichkeit) des Patienten wesentlich beeinträchtigen bzw. gefährden
  • zwingende medizinische Gründe (z.B. Linsenquellung, phakolytische oder phakogenetische Reaktionen, im Rahmen vitreoretinaler Eingriffe)

Durchführung der Operation

  • Überprüfung der Identität des Patienten, des zu operierenden Auges, der vorliegenden Befunde und Kontrolle der Einverständniserklärung des Patienten
  • medikamentöse Vorbereitung des Auges, ggf. systemische Medikamente
  • perioperative Maßnahmen, insbesondere Legen eines venösen Zugangs, Monitoring von Vitalfunktionen z.B. Puls-/Oxymetrie
  • in der Regel lokale Anästhesie, ggf. mit i.v. und/oder anaesthesiologischer Unterstützung, ggf. Okulopression, in Ausnahmefällen auch Allgemeinnarkose (z.B. unkooperativer, überängstlicher Patient, Allergie gegen Lokalanästhesie, schwere Lagerungsprobleme) (2, 3)
  • Desinfektion des Bindehautsackes und der periorbitalen Haut, sterile Abdeckung einschl. der Lidkanten
  • Die Operation erfolgt in der Regel extrakapsulär mittels Phakoemulsifikation und anschließender Implantation einer Intraokularlinse. Eine extrakapsuläre Operation ohne Phakoemulsifikation, eine intrakapsulärer Operation oder der Verzicht auf primäre Implantation einer Intraokularlinse können in bestimmten klinischen Situationen indiziert sein. Eine Kombination mit weiteren operativen Maßnahmen kann bei Vorliegen zusätzlicher Augenerkrankungen notwendig sein.
  • am Ende der Operation ggf. lokale Medikation; Verband in Abhängigkeit von Anästhesieverfahren und vom Befund
  • Dokumentation einschließlich Operationsbericht
Postoperativ
  • bei ambulanter Durchführung der Operation Feststellung der Entlassungsfähigkeit und Anweisung über das postoperative Verhalten und die erste Kontrolluntersuchung
  • schnellstmögliche Rücküberweisung an den zuweisenden Augenarzt unter Mitgabe eines Berichtes, ggf. auch Bericht an den Hausarzt
  • Kontrolluntersuchung am ersten postoperativen Tag durch Operateur oder augenärztlichen Zuweiser (u.a. nach Möglichkeit Tonometrie), weitere postoperative augenärztliche Kontrollen in den ersten Tagen und Wochen je nach OP und Verlauf, bei Komplikationen kurzfristig
  • Verordnung der Sehhilfe je nach OP-Technik und Bedürfnis des Patienten nach ca. 3 Wochen bis 3 Monaten; ggf. Verordnung einer vorläufigen Korrektur auch früher
  • nach optischer Rehabilitation Kontrolluntersuchungen möglichst 1x jährlich
  • Art und Umfang der postoperativen Untersuchung richten sich nach dem klinischen Befund. Dazu gehören eine Tonometrie und entsprechend der Leitlinie Nr. 22 a eine Untersuchung des Augenhintergrundes in Mydriasis einschließlich der Peripherie.
Ambulant/Stationär
  • In der Regel ambulant; im Ausnahmefall stationär, wenn eine medizinische oder soziale Kontraindikation zur ambulanten Durchführung vorliegt; bei ambulanter Durchführung Erfüllung der Auflagen der dreiseitigen Verträge nach § 115 b SGB V

(1) Powe, N.R., et al.: Synthesis of the literature on visual acuity and complications following cataract extraction with intraocular lens implantation, Arch.Ophthalmol. (1994) 112: 239-252

(2) Steinberg, E.P., et al.: National study of cataract surgery outcomes. Variation in 4-month post-operative outcomes as reflected in multiple outcome measures, Ophthalmology (1994) 101: 1131-1141

(3) U.S. Department of health and human services: Cataract in adults: Management of functional impairment (1993)


Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 23.06.1999


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

Leitlinie schließen und zurück zur Übersicht


zum Seitenanfang

Impressum | Datenschutz | © 2025 BVA und DOG alle Rechte vorbehalten