Die Leitlinie beschreibt die Operation einschließlich der unmittelbaren prae- und postoperativen Maßnahmen. Es wird auf die Leitlinie Nr. 27 "Paretisches Schielen" verwiesen, insbesondere auf die Definition der in Frage kommenden Schielformen wie auf die Angaben zur Anamnese und Diagnostik.
Vorgehen
Praeoperativ
a) durch den Zuweiser
Notwendig:
b) durch den Operateur
Notwendig:
Im Einzelfall erforderlich:
Durch den Zuweiser bzw. den Operateur
Therapie
Indikationen zur Operation der Fehlstellung
Durchführung der Operation
Postoperativ
Notwendig:
Zu den augenärztlichen postoperativen Kontrollen und Maßnahmen gehören:
Notwendig:
Im Einzelfall erforderlich:
Ambulant/Stationär
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 25.09.2000
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).
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