Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) unterstützte den Augenarzt, der sich vor dem Landgericht Halle erfolgreich gegen einen von der Wettbewerbszentrale in Hamburg geltend gemachten Unterlassungsanspruch wehrte. Die Wettbewerbszentrale forderte von dem beklagten Augenarzt eine uneingeschränkte Unterlassungserklärung hinsichtlich der Abgabe von Brillen an seine Patienten. Die ärztliche Berufsordnung verbietet eine Abgabe von Hilfsmitteln wie Brillen durch Ärzte, soweit nicht medizinische Gründe dies erfordern. Das OLG Celle sah solche Gründe in der Gefahr, dass Optiker das Brillenrezept eines Augenarztes verändern könnte. Wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten sah es eine Abgabe von Brillen in Arztpraxen als gerechtfertigt an. Dem hat sich das Landgericht Halle angeschlossen. Damit sind alle bisher von der Wettbewerbszentrale angestrengten Prozesse für die Augenärzte gewonnen worden. Der Berufsverband der Augenärzte vertritt die wirtschaftlichen und berufpolitischen Interessen seiner derzeit 7.989 Mitglieder, das sind über 95 Prozent aller Augenärzte.