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AOK Bayern vor Landgericht München gescheitert:

Düsseldorf/München 16.02.2000 - IGeL-Initiative Früherkennung des Grünen Star (Glaukom) darf weiterlaufen

Der Versuch der AOK Bayern, gegen einen bayerischen Augenarzt eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ist gescheitert. Es erfolgte nicht die von ihr erhoffte Bestätigung, dass die Früherkennungsuntersuchung des Grünen Stars von der Krankenkasse bezahlt werde und damit der Augenarzt seine Patienten fälschlicherweise zur Selbstzahlung dieser Untersuchung aufgefordert hatte. Dies ist bereits der zweite erfolglose Vorstoß der Krankenkassen in Bayern. Das bayerische Sozialministerium unter Leitung von Frau Stamm hatte bereits vor Wochen die offensichtliche Lücke im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht und die Krankenkassen zur Nachverhandlung aufgefordert.

Zum Hintergrund: Die Augenärzte und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands haben in der Vergangenheit immer wieder informiert, dass die Früherkennung des Grünen Star nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört. Der Berufsverband setzt sich seit vielen Jahren im zuständigen Bundesausschuss für eine Aufnahme dieser aus medizinischer Sicht wichtigen Leistung ein, ist damit aber am Widerstand der Krankenkassen gescheitert. Die nur vom Augenarzt vorzunehmende Untersuchung der Papille und des Augendrucks ist damit als Glaukomfrüherkennung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss demnach als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vom Patient selbst bezahlt werden. Die jahrelange Blockadehaltung hält einzelne Krankenkassen jetzt nicht davon ab, die Versicherten mit Fehlmeldungen zu verunsichern. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Kassen den Konsequenzen ihres Handelns aus dem Weg gehen wollen.

Die offensichtliche Lücke des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes veranlasst die gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht dazu, mit Hochdruck an einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu arbeiten. Vielmehr verunsichern einzelne Kassen ihre Versicherten mit der Fehlmeldung, die Früherkennung des grünen Stars würde doch von ihnen bezahlt. Das Landgericht München II hat den Augenärzten bestätigt, dieser Desinformation mit einer entsprechenden Aufklärung zu begegnen. Damit ist der Versuch gescheitert, den Augenärzten zivilrechtlich einen Maulkorb umzuhängen.