Pressemitteilung
Medizin/Gesundheit/Augenheilkunde

AAD Pressekonferenz 2001

Lachenmayr:

Sehen und gesehen werden

Anforderungen an das Sehen im Straßenverkehr.

Sicher unterwegs im Straßenverkehr

Demjenigen, der über ein intaktes Sehvermögen verfügt, ist oft
nicht bewusst, zu welch immensen Leistungen sein Sehorgan fähig ist. Erst
dann, wenn sich alters- oder krankheitsbedingte Defizite einstellen, werden
dem Betroffenen nicht selten in drastischer Weise die Grenzen seines
Wahrnehmungsvermögens klar gemacht. Da sich viele Veränderungen des
visuellen Systems, die mit einer Minderung seiner Leistungsfähigkeit
einhergehen, im Laufe des Jahres langsam und schleichend einstellen, fallen
Defizite oft erst in einem relativ fortgeschrittenen Stadium auf. Dies ist vor
allem deshalb ein Problem für den heutigen Straßenverkehr, weil
unsere Bevölkerung zunehmend überaltert: Während der kommenden
Jahre ist mit einem steigenden Prozentsatz aktiver Senioren am Steuer zu
rechnen, deren Sehvermögen von Natur aus abnimmt und bei denen
zusätzlich gehäuft pathologische Augenveränderungen auftreten,
die zu einer weitergehenden Verminderung der visuellen Leistungsfähigkeit
führen.

Der Straßenverkehr stellt hohe Anforderungen an das Sehvermögen

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ein hohes Maß an
Aufmerksamkeit und visueller Leistungsfähigkeit vom Kraftfahrer. Von
besonderer, kardinaler Bedeutung sind


  • Sehschärfe
  • Gesichtsfeld
  • Dämmerungssehvermögen
  • Augenstellung und Beweglichkeit


Wichtig, wenn auch von eher nachrangiger Bedeutung sind


  • Farbensehen
  • Räumliches Sehen (Stereo-Sehen)


In ständig wechselnder Folge muss der Kraftfahrer aus einer Vielzahl von
visuellen Informationen die für ihn wichtigen Aspekte erkennen und in
zweckdienliche Reaktionen umsetzen. Dies setzt voraus, dass das visuelle
System intakt ist und keine größeren Defizite vorliegen. Von Seiten
der Augenärzte wird seit vielen Jahren das Sehvermögen in seinen
einzelnen Funktionen im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung unter
standardisierten Bedingungen geprüft und bewertet. Es existieren konkrete
Empfehlungen und Anhaltewerte, welche Anforderungen in den einzelnen Bereichen
an den Kraftfahrer zu stellen sind.

Schlechtes Sehvermögen erhöht das Unfallrisiko

Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass Störungen des
Sehvermögens mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. In einer
jüngeren Untersuchung, die im Auftrag der Bundesanstalt für
Straßenwesen *) erfolgte, konnte u.a. gezeigt werden, dass
Kraftfahrer mit gestörtem Dämmerungssehvermögen und
erhöhter Blendempfindlichkeit - also eingeschränktem Nachtsehen -
statistisch signifikant häufiger in Dunkelheitsunfälle verwickelt
sind als Fahrer mit normalem Sehvermögen. Hier ist die Aufklärung
des Fahrers wichtig: Nur derjenige, der weiß, dass bei ihm ein Defizit
besteht, kann sich entsprechend verhalten.



 

*) Sehstörungen als Unfallursache, Bernhard
Lachenmayr, Annemarie Buser, Othmar Keller, Jürgen Berger, Berichte
der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft
M65, Bergisch Gladbach, 1997, ISBN3-89429/761/1


Die Fahreignungsbegutachtung muss unter strenger Qualitätskontrolle
erfolgen


Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) hat seit vielen Jahren
detaillierte und umfangreiche Empfehlungen erarbeitet, um eine
Standardisierung der Fahreignungsbegutachtung zu erzielen. Dadurch konnte ein
höchstes Maß an Qualitätskontrolle erreicht werden. Für
bestimmte Sehfunktionen wurden die Empfehlungen zur Untersuchungsmethode im
Rahmen der Fahreignungsbegutachtung vom Gesetzgeber übernommen. Wir
Augenärzte fordern, dass ähnlich hohe Ansprüche an die
Qualitätskontrolle auch für die an der Fahreignungsbegutachtung
beteiligten Kolleginnen und Kollegen etabliert werden, die keine
Augenärzte sind. Dies gilt für Betriebs- und Arbeitsmediziner und
andere Fachdisziplinen, die für bestimmte Bereiche der
Fahreignungsbegutachtung tätig werden können. Auch hier müssen
im Sinne einer Gleichbehandlung und einer gerechten Bewertung konkrete und
qualitätsgesicherte Standards eingeführt werden, die im Augenblick
noch nicht verfügbar sind. Erfreulicherweise wurden in den Entwurf der
Reparaturverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Vorschläge der
Verkehrskommission der DOG hinsichtlich Qualitätskontrolle und
Strukturierung der Untersuchungsbedingungen weitgehend übernommen. Dies
ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Europäische Richtlinie muss vollständig in deutsches Recht
umgesetzt werden


Viele Aspekte der neuen Fahrerlaubnisverordnung und der Reparaturverordnung
zur FeV sind aus augenärztlicher Sicht als ausgesprochen positiv zu
bewerten. Noch nicht umgesetzt ist die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991
über den Führerschein (Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. L 237/1-237/24), wonach in Zweifelsfällen der Bewerber
von einer zuständigen ärztlichen Stelle zu untersuchen ist und bei
dieser Untersuchung unter anderem auf das Dämmerungssehen und
fortschreitende Augenkrankheiten zu achten sei. Hier muss von Seiten des
Gesetzgebers wenigstens eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen werden.
Nur so ist eine sachgerechte und zweckdienliche Beurteilung des gesamten
Sehvermögens unter Einschluss aller verkehrsrelevanten Sehfunktionen
realisierbar.

Regelmäßige Überprüfung aller Sehfunktionen notwendig

Jeder Kraftfahrer aber auch jeder schwächere Verkehrsteilnehmer muss sich
Rechenschaft darüber ablegen, wie gut oder schlecht sein Sehvermögen
ist; ob es noch ausreicht, um sicher ein Fahrzeug zu führen oder sich
z.B. mit dem Fahrrad auf der Straße zu bewegen. Da Veränderungen
der Sehleistung vom Betroffenen meist erst im fortgeschrittenen Stadium
bemerkt werden, ist eine regelmäßige und vollständige
Untersuchung beim Augenarzt zu empfehlen, und zwar in regelmäßigen
Abständen, spätestens ab dem 40. Lebensjahr. Nur so kann erreicht
werden, dass Verkehrsteilnehmer darüber informiert sind, ob sie über
ein ausreichendes Sehvermögen in allen für sie relevanten Bereichen
verfügen oder ob bereits Einschränkungen bestehen, nach denen sie
ihr Verhalten richten müssen.

Prof.Dr.Dr. Bernhard Lachenmayr
Vorsitzender der Verkehrskommission der DOG
Neuhauser Straße 23
80331 München
Tel (089) 2603791
Fax (089) 2366116


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