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Pauschal und grob vereinfachend

Düsseldorf, 18.05.2008 – Berufsverband der Augenärzte Deutschlands: Die Ärzteschelte des Internetportals stern.de ist nicht gerechtfertigt.

Sehr plakativ berichtet stern.de über die Einkommenssituation der Ärzte (“Was Kassenärzte wirklich verdienen”) und nennt als Beispiel die Augenärzte, deren Überschüsse von 1997 bis 2005 um 38 Prozent gestiegen seien. Abgesehen davon, dass sich diese Zahl nur auf die alten Bundesländer bezieht, zeigt die Statistik ein grob vereinfachendes Bild.

Prof. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Berufsverband der Augenärzte Deutschlands, kritisiert: “Hier wird nicht zwischen dem Honorar für die normale Augenarztversorgung und den Erstattungen für die großen Augenoperationen unterschieden und damit von den immer weiter sinkenden Augenarzteinkommen abgelenkt.” Viele Augenoperationen, die 1997 noch stationär im Krankenhaus vorgenommen wurden, werden jetzt in Praxen operiert. Die Kassen zahlen für diese Operationen die Sachkosten für die teuren Intraokularlinsen, die teuren OPGerätschaften und den Unterhalt der teuren OP-Räume, wodurch erhebliche Einsparungen im Krankenhausbereich erzielt wurden. Ohne die Zahlungen für diese teuren OP-Einrichtungen sind nach Statistiken aus Nordrhein die Augenarztumsätze von 1997 bis 2007 um mehr als 16 % gesunken. Wenn man zusätzlich die Preissteigerung seit 1997 berücksichtigt, reduziert sich damit das Kassenhonorar für die normale Augenarztversorgung (ohne Operationen) in den letzten zehn Jahren um circa ein Drittel und liegt damit auch niedriger als bei vielen anderen Fachgruppen. Die pauschalen Vergleiche und Aussagen von stern.de über das Einkommen der Augenärzte seien deshalb irreführend und nicht gerechtfertigt, stellt Prof. Bertram klar.

Nutzen der Grünen-Star-Früherkennung ist unstrittig

Hinzu kommt, dass stern.de den Nutzen Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) “wie Ultraschalluntersuchungen oder Augeninnendruckmessungen” pauschal in Frage stellt. Richtig ist, dass Augenärzte ihren Patienten Früherkennungsuntersuchungen für Augenerkrankungen anbieten, die eine ernste Bedrohung für das Sehvermögen darstellen können, dazu gehören vor allem das Glaukom (Grüner Star) und die Altersabhängige Makuladegeneration. Die Kosten dafür dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, solange kein individuell “begründeter Krankheitsverdacht” besteht. Insbesondere das Glaukom lässt sich heute schon in einem sehr frühen Stadium feststellen – lange bevor Einschränkungen des Sehvermögens einen “Krankheitsverdacht” begründen. Früh erkannt, lässt sich der Krankheitsverlauf erfolgreich bremsen und die drohende Erblindung verhindern. Setzt die Behandlung aber erst dann ein, wenn der Patient selbst Symptome bemerkt, ist ein großer Teil der Sehnervenzellen bereits zu Grunde gegangen – dieser Schaden ist nicht wieder gut zu machen. Der Nutzen dieser Vorsorgeuntersuchung, die mit einer genauen Sehnervenuntersuchung weit mehr als die immer wieder zitierte Augeninnendruckmessung umfassen muss, ist deshalb in Fachkreisen keineswegs umstritten und wird in den deutschen und den internationalen Leitlinien empfohlen. Wer die Grüne-Star-Vorsorge aus mangelnder Fachkenntnis oder aus politischen Gründen verteufelt, riskiert die Erblindung von Menschen, die sonst hätte verhindert werden können.


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