Verletzungen und Augenerkrankungen können dazu führen, dass die Hornhaut, das „Fenster des Auges“ – eintrübt. Dann kann nur eine Transplantation das Sehvermögen wiederherstellen. „Viele Menschen wissen aber nicht, dass man nach seinem Tod neben Organen auch Gewebe wie die Hornhaut spenden kann“, macht Prof. Dr. Rolf Winter, Direktor der Augenklinik an der Medizinischen Hochschule Hannover, deutlich.
Um den Mangel an Spenderhornhäuten zu verringern, wäre es erforderlich, dass mehr Menschen einen Organspendeausweis mit sich führen und dass sie die Möglichkeit der Gewebespende nicht ausschließen.
Als Spender kommen Menschen im Alter von 10 bis 80 Jahren in Frage. Bis zu 72 Stunden nach dem Tod kann die Hornhaut noch entnommen werden. Es wird dann genau untersucht, ob sich das Gewebe für eine Transplantation eignet und ob der Spender frei von Infektionskrankheiten war. Die Erfolgsrate der Hornhauttransplantationen ist sehr hoch – sie liegt bei rund 90 Prozent.
„Leider“, merkt Prof. Winter an, „sind mit dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes erhebliche bürokratische Auflagen hinzugekommen, die Hornhauttransplantationen zusätzlich erschweren.“