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Augenärztliche Grundhonorierung viel zu niedrig.

Düsseldorf, 3. Dezember 2009 – Eine ausreichende augenärztliche Versorgung „auf Kasse“ ist mit der geplanten Honorierung 2009 in den alten Bundesländern nicht mehr möglich.

Bis zu drei Milliarden Euro mehr für die Ärzte von 2007 bis 2009 – so lauten die Versprechungen des Bundesministeriums für Gesundheit. Bittere Realität ist aber: In Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein und in anderen alten Bundesländern kommt nicht mehr Geld, sondern deutlich weniger als vorher zur Grundversorgung der Patienten bei den niedergelassenen Augenärzten an. Das ist zumindest bei den bislang bekannt gewordenen Regelleistungsvolumina zu erwarten. Damit setzt sich trotz aller Versprechungen der Politik dieser katastrophale Trend der letzten zehn Jahre weiter fort.

Ursache dafür ist, dass die Vergütung der ambulanten Medizin weiterhin in der Gesamtsumme begrenzt ist. Von diesem Betrag werden zunächst alle zu fördernden Leistungen wie Prävention, Notdienst, Schlaflabor, Akupunktur, das ambulante Operieren, die neu in die Kassenversorgung aufgenommenen Leistungen, die Psychotherapie und die Sachkosten z.B. für Dialyse oder Porto abgezogen. Nur der dann übrig bleibende Betrag steht für die Grundversorgung der Haus- und Fachärzte zur Verfügung. Wegen der Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich und wegen der immensen Fortschritte in der Medizin muss immer mehr Geld in neue Geräte und die Spezialversorgung teurer neuer Leistungen gesteckt werden. Deswegen verringert sich der Honorarrest für die normale fachärztliche Grundversorgung immer weiter, obwohl auch hier eine immer differenziertere und teurere Medizin erforderlich ist.

Das Bundessozialgericht hat für die Honorarverteilung festgelegt, dass den Psychotherapeuten eine Therapiestunde mit einem festen Satz zu vergüten ist. Dieser Stundensatz beträgt 2009 81,04 Euro. In einigen alten Bundesländern muss ein Augenarzt in 2009 ca. vier Patienten ein Quartal lang behandeln, um auf den gleichen Bruttobetrag zu kommen. Da ein Teil der Patienten mehrfach pro Quartal untersucht werden muss, kann der Augenarzt nur mit der Untersuchung und Therapie von fünf bis sechs Patienten pro Stunde überhaupt den gleichen Umsatz erzielen wie ein Psychotherapeut. Diese hohe Frequenz wird oft nicht erreicht, so dass der Bruttoumsatz schon etwas niedriger als der vom BSG dem Psychotherapeuten zugebilligte Stundensatz sein dürfte. Wenn man aber von diesem augenärztlichen Stundensatz die erheblichen Praxiskosten eines Augenarztes u. a. für die Arzthelferinnen, die Raumkosten und die Investitionen für die teuren fachärztlichen Geräte abzieht, dann bleibt nur noch ein geringes oder kein Nettoeinkommen für den Augenarzt mehr übrig. Viele Augenarztpraxen in diesen Bundesländern können schon jetzt nur noch über die Einnahmen aus den erheblich besser vergüteten Untersuchungen von Privatpatienten, aus Gutachten und aus individuellen Gesundheitsleistungen betrieben werden.

Daraus ergibt sich für Prof. Dr. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA), folgende Konsequenz: „Wir Augenärzte fordern eine erhebliche Anhebung der augenärztlichen Regelleistungsvolumina, mit denen die augenärztliche Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Nur so kann eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Augenarztversorgung von Kassenversicherten in Zukunft gesichert werden.“


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