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Erblindung muss vermeidbar bleiben.

Düsseldorf, 15. Dezember 2008 – Die augenärztliche Grundversorgung in Deutschland ist gefährdet. Denn das Honorar, das Augenärzte für die Behandlung von Kassenpatienten erhalten, reicht nicht aus, um die Betriebskosten zu decken.

Prof. Dr. Bernd Bertram,1. Vorsitzender des Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), ist empört über die Mogelpackung und Honorarlüge der Politik. „Das Ergebnis zur Vergütung stellt eine kräftige Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar“, hatte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 29. August in einer Pressemitteilung verkündet. „Wir erwarten, dass sich dies durchgängig in einer qualitativ hohen und guten Versorgung für die Versicherten niederschlägt.“ Tatsächlich verbleibt bei den Augenärzten ab dem 1. Januar 2009 weniger Geld für die Grundversorgung der gesetzlich Versicherten.

Schon seit langem sinkt die Vergütung für die fachärztliche Versorgung unserer Patienten von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig steigen die Personal- und Sachkosten. Ein besonders scharfer Einschnitt ist für die meisten niedergelassenen Augenärzte jedoch ab 2009 zu erwarten: Die Vergütung im Kassenbereich wird für die augenärztliche Grundversorgung erneut zurückgehen, so dass sie kaum mehr die Kosten deckt und eine Versorgung auf angemessenem Niveau nicht mehr möglich ist.

Ohne zusätzliche Einnahmequellen können die Praxen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten – und die Kostenträger wissen das, kritisiert Prof. Bertram: „Es ist eine Zumutung, wenn die Kassen davon ausgehen, dass die fachärztliche Praxis weitgehend über die Behandlung von Privatpatienten oder Selbstzahlern finanziert werden soll.“

Eine fachgerechte, zeitgemäße Diagnostik und Therapie ist innerhalb des gesetzlichen Versicherungssystems nicht mehr möglich. Deshalb verlangen die Augenärzte: Es muss sicherstellt werden, dass Erblindung – auch im gesetzlichen Basis-Versorgungsbereich – vermeidbar bleibt.


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