Kommission für augenärztliche Weiter- und Fortbildung

Was ist der EIV?

Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) ist ein Verfahren, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege der zuständigen Ärztekammer übermittelt werden.

Allgemeine Informationen zum EIV: Ärztliche Fortbildung - Punkte sammeln leicht gemacht

Millionen von Fortbildungspunkten werden jährlich von den Ärzten in Deutschland gesammelt und dokumentiert.  Vertragsärzte zum ersten Mal gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung erbringen, der alle fünf Jahre fällig wird (§ 95d SGB V). Der Nachweis erfolgt durch das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern. Dieses wird üblicherweise ausgestellt, wenn ein Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben hat. Vertragsärzte, die den Fortbildungsnachweis nicht termingerecht erbringen, müssen mit Sanktionen rechnen. Fachärzte im Krankenhaus unterliegen ebenfalls dem Nachweis einer Fortbildungspflicht gem. § 137 SGB V.

Um die enorme Datenflut zu bewältigen und die mit der Fortbildung verbundenen Prozesse besser verwalten und dokumentieren zu können, haben die Ärztekammern im Herbst 2005 ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten und deren Übermittlung an die Ärztekammern eingeführt, den so genannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV).
Für die Erfassung der Fortbildungspunkte über den EIV erhält von der zuständigen Landesärztekammer jeder Arzt eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes und jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR).

Für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung und die Vergabe einer VNR ist die Landesärztekammer zuständig, in deren Kammerbereich die Veranstaltung stattfindet.

Die Fortbildungsveranstalter lesen mit einem Barcode-Scanner die EFN der teilnehmenden Ärzte einer Veranstaltung ein und übermitteln diese zusammen mit der VNR an einen zentralen Server der Ärztekammern. Dieser Server übernimmt die Verteilung der Meldungen auf die einzelnen Landesärztekammern.

Die gemeldeten Informationen stellen die Ärztekammern dann in die elektronischen Punktekonten jedes Arztes. In einigen Kammern sind diese Punktekonten für den Arzt über gesicherte Internetverbindungen einsehbar. Dem einzelnen Arzt bleibt es damit erspart, seine erworbenen Punkte selbst der Kammer zu übermitteln. Darüber hinaus erhält er jederzeit einen verbindlichen Überblick über seinen geprüften und anerkannten Punktestand. Nur das Punktekonto bei seiner Ärztekammer kann dem Arzt die Sicherheit geben, dass die dort gebuchten Punkte zum Stichtag auch auf den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis angerechnet werden.

Was ist zu beachten?

Jede Ärztin und jeder Arzt sollte inzwischen im Besitz einer Einheitlichen
Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes sein, sofern sich die zuständige Ärztekammer an dem Verfahren beteiligt.

Die Ausgabe der EFN unterscheidet sich von Kammer zu Kammer. In der Regel versenden die Ärztekammern DIN A4 Bögen, auf denen die Barcodes in mehrfacher Ausführung als Selbstklebeetiketten aufgedruckt sind. Einige Kammern stellen zusätzlich einen scheckkartengroßen Ausweis mit entsprechendem Barcode zur Verfügung.

Der Arzt sollte beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung ein Barcode-Etikett bzw. seinen Fortbildungsausweis zur Registrierung durch den Veranstalter mitführen.

Die Meldung der erfolgten Teilnahme an einer Veranstaltung geschieht durch den Veranstalter über den EIV.

So wird eine regelmäßige Aktualisierung des Fortbildungspunktekontos der Ärzte bei der jeweils zuständigen Ärztekammer unterstützt. Der Arzt sollte seinen Kontostand regelmäßig prüfen. Er hat so einen verbindlichen aktuellen Überblick über geleistete und noch zu erbringende Fortbildungsaktivitäten zur Erlangung seines gesetzlich geforderten Nachweises.

Für jede Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung sollte zusätzlich eine Papierbescheinigung aufgehoben werden, die auch für das Finanzamt als Beleg für den Veranstaltungsbesuch erforderlich sein kann.

Was sollte ein Arzt beachten, der an einer Fortbildung in einem Kammerbereich teilnimmt, der sich nicht am EIV beteiligt?

In diesem Fall übermittelt der Arzt die Fortbildungspunkte auf herkömmlichem Wege durch Vorlage der Papierbescheinigung an seine zuständige Ärztekammer, sofern die Kammer keine weitergehende Regelung getroffen hat.

Was ist vom Veranstalter zu beachten?

Weitere Informationen der Bundesärztekammer zum EIV sind unter
www.eiv-fobi.de
nachzulesen.


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