Kommission für augenärztliche Weiter- und Fortbildung

Informationen für Veranstalter

Zertifizierung von augenärztlichen Fortbildungsveranstaltungen

Alle Veranstalter sind verpflichtet die Bewertungskriterien der Muster-Fortbildungssatzung It. Beschluss des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Anspruch zu nehmen.  

Bei allen Veranstaltungen muss genau darauf geachtet werden, ob es sich um einen „Vortrag und Diskussion („Frontalveranstaltung")", oder um eine „Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers" handelt, da diese in unterschiedliche Kategorien mit differenter Bewertung fallen. Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern gelten grundsätzlich als Veranstaltungen der Kategorie A oder B. Anerkannt werden nur Fortbildungen ab 45 Minuten.

Nicht zertifizierungsfähig sind z.B. Veranstaltungen, die nicht arztöffentlich sind d.h. nicht für jeden Arzt offen stehen, und Veranstaltungen, die sich ausschließlich mit Fragen der Gebührenordnung befassen. Fortbildungen mit Industriesponsoring ohne Einfluss auf den Inhalt sind zertifizierungsfähig. Wenn der Sponsor auf den Inhalt Einfluss nimmt, ist die Veranstaltung in der Regel nicht zertifizierungsfähig.

Antrag auf Zertifizierung

Der Antrag auf Zertifizierung ist bei der Ärztekammer zu stellen, im deren Bereich die Fortbildung stattfindet. Die Veranstalter sind an die Anmeldefristen der Landesärztekammern gebunden. Zu spät gemeldete Fortbildungsveranstaltungen werden nicht anerkannt und erhalten keine Zertifizierungspunkte.
Die jeweiligen Fristen der Ärztekammern sowie Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie unter:

Gesetzliche Fortbildungspflicht

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Ärztekammer nach erfolgreicher Zertifizierung:

  1. Zertifizierungsbestätigung
  2. Muster der Teilnahmebescheinigung (nach Erhalt der Bestätigung der Ärztekammer)
  3. Muster der Teilnehmerliste (nach Erhalt der Bestätigung der Ärztekammer)
Teilnahmebescheinigung / Teilnehmerliste

Die Ihnen zur Verfügung gestellte Teilnahmebescheinigung können Sie als Kopiervorlage nutzen. Jeder Teilnehmer erhält nach Beendigung der Veranstaltung eine auf ihn ausgestellte Bescheinigung. Es ist zu gewährleisten, dass pro Teilnehmer nur eine Bescheinigung ausgehändigt wird. Bitte keine Blankobescheinigungen auslegen. Die Teilnahmebescheinigung hat nur mit Originalunterschrift des verantwortlichen Augenarztes oder/und einem Originalstempel und mit Angabe der Zertifizierungsnummer (!) Gültigkeit und sollte im Format DIN A4 ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Teilnahmebescheinigungen mit Angabe von CME-Punkten nur an Ärzte ausgeben dürfen.

Grundsätzlich muss für jede Veranstaltung eine Teilnehmerliste geführt und 60 Monate (Kopie) aufbewahrt werden (für evtl. spätere Ausstellung von verloren gegangenen Teilnahmebescheinigungen oder nachträgliche Anfragen der Ärztekammer). Die weitere Bearbeitung der Teilnehmerlisten entnehmen Sie bitte dem nächsten Absatz.

ElV-System der Landesärztekammern:

Für den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) hat jede(r) Arzt/Ärztin von der jeweils zuständigen (Landes-) Ärztekammer eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer erhalten. Die Veranstalter lesen mit einem Barcode-Scanner die EFN-Nummern der teilnehmenden Ärzte einer Veranstaltung ein und leiten diese Daten an einen zentralen Server. Zu diesem Zweck ist es erforderlich die EFN-Aufkleber auf die dafür vorgesehene Teilnehmerliste anzubringen (nur so ist eine Zuordnung der Fortbildungspunkte auf das Punktekonto der Ärztekammer möglich).

Bitte beachten Sie hier ggf. spezielle Hinweise der Landesärztekammer.


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